Achtung Termin - Abrechnung Übungsleiterbezuschussung 31.07.2023

Der aktuelle Abrechnungszeitraum (01.07.2022 bis 30.06.2023) für die Übungsleiterbezuschussung durch den Kreis Segeberg neigt sich dem Ende. Spätestens am 31. Juli werden die Übungsleiterabrechnungen der Sportvereine fällig. Da es sich hierbei um einen Ausschlusstermin handelt, sind alle Sportvereine aufgefordert, ihre von lizenzierten Übungsleitern geleisteten Stunden pünktlich abzurechnen.

Obwohl der Kreis Segeberg bereits mit Wirkung vom 1.7.2022 neue Richtlinien für die Bezuschussung beschlossen hat, sind viele formelle Anforderungen/Bestimmungen noch immer ausgesetzt. Insbesondere die Klärung offener Fragen im Bereich Kinder- und Jugendschutz verhinderte bisher die organisatorische Umsetzung. So ändert sich für die laufende Abrechnung zunächst nur die Form des Antrages. Der eigentliche Antrag muss ab sofort separat gestellt werden. Die Aufstellung der Stunden erfolgt wie gehabt über einen tabellarischen Verwendungsnachweis (siehe Service-Rubrik).
Die Höhe des Zuschusses und die Voraussetzungen für die zuschussberechtigten Personen haben sich nicht geändert.

P.S.: Mit der Umsetzung der neuen Richtlinien arbeiten wir auch an einer digitalen Abrechnungslösung. Die ersten Vereine sind bereits am Pilotprojekt beteiligt. Alle anderen versuchen wir im Laufe des kommenden Abrechnungsjahres nach und nach ins System einzubinden, so dass die nächste Abrechnung (2024) komplett digital abgewickelt werden kann.